Zucht:

Die Zuchtziele des HOVAWART-CLUB

Unser Zuchtziel ist der Hovawart, wie er dem FCI-Standard Nr. 190 entspricht.

Durch optimale Förderung in den kontrollierten Zuchtstätten wird schon den Welpen ein Maximum an Eigenschaften für eine gelungene Sozialisation im „Familienrudel“ mit auf den Weg gegeben. Um die oben genannten Zuchtziele zu erreichen, werden strenge Maßnahmen eingehalten.

Diese gelten für die zur Zuchtzulassung anstehenden Hunde ebenso wie für die bereits in der Zucht befindlichen.

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FCI-Standard 190 Der Hovawart
Hier können Sie zur näheren Information den FCI-Standard vom Hovawart herunterladen.
fcist190.pdf
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Oberste Priorität hat die Gesundheit von Rüde und Hündin. Hovawarte, die selbst oder in ihrer Ahnenreihe vererbbare Krankheiten aufweisen, werden nicht zur Zucht zugelassen.

Zu diesen Erbkrankheiten zählen:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD) · Im HC darf nur mit HD-freien Tieren gezüchtet werden. Verpaarungen mit Elterntieren bis HD-B1 und solche mit rechnerischem Zuchtwert <100 für die Nachkommen sind möglich.
  • Lebershunt
  • Osteochondrose dissecans (OCD)
  • Progressive Retina-Atrophie (PRA)
  • Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose)

Dieser Katalog wird ständig aufgrund neuerer, wissenschaftlicher Untersuchungen erweitert.

Das äußere Erscheinungsbild des Hundes (gemessen am Rassestandard) bildet mit der Extérieurbeurteilung einen weiteren Schwerpunkt, immerhin müssen zwei Schau-Ergebnisse mit dem Mindesturteil „sehr gut” vorgelegt werden können.

Kernstück jeder Körung bzw. Zuchtzulassungsprüfung (ZTP) ist jedoch ein recht anspruchsvoller Wesenstest, und das hat auch seine guten Gründe:

Der HOVAWART-CLUB e.V. legt sehr großen Wert auf die Zucht eines Begleithundes, der  familienfreundliche, nervenstarke und körperlich robuste Veranlagungen hat. Die Zuchtkontrolle wird durch Zuchtleitung und Zuchtwarte bzw. Zuchtwartinnen ausgeübt. Bevor ein Züchter oder eine Züchterin mit seiner/ihrer - evtl. bereits zur Zucht zugelassenen - Hündin zum ersten Mal züchten darf, kommt erst einmal der/die Zuchtwart:in zu Besuch. Es wird dabei kontrolliert, ob die räumlichen und auch organisatorischen Bedingungen für eine Welpenaufzucht eingehalten werden können. Erst nach erfolgter Abnahme der Zuchtstätte wird ein Zwingername beantragt.

Mit diesen Voraussetzungen kann ein Wurfvorhaben bei der Zuchtleitung angemeldet werden, die in der Folge den Züchter oder die Züchterin bei der Auswahl des Deckrüden und in allen anstehenden Fragen rund um die Zucht professionell berät. Hat alles geklappt und die Hündin ihren Wurf zur Welt gebracht, wird sich der/die zuständige Zuchtwart*in wieder zu einem Hausbesuch einfinden.

Alle Einzelheiten über Zustand und Aussehen von Welpen sowie Mutterhündin werden dokumentiert. Für jeden Welpen wird ein Wurfabnahme-Protokoll verfasst. Dies wiederholt sich noch in der fünften und achten Woche.

Beim letzten Besuch kontrolliert der/die Zuchtwart:in noch einmal alle Welpen und eine evtl. schon vorhandene Kennzeichnung - Mikrochip vom Tierarzt - .

Wir sind für Sie und Ihren Hund in allen Fragen da

ein Hundeleben lang - und oft noch darüber hinaus.