Zuchtziel
Das Zuchtziel ist zunächst der Hovawart, wie er dem FCI-Standard Nr. 190 entspricht. Der Hovawart Club e.V. legt darüber hinaus großen Wert darauf einen Begleithund zu züchten, der familienfreundliche, nervenstarke, sichere, belastbare und körperlich robuste Veranlagungen hat. Ferner wird den Welpen durch optimale Förderung in den kontrollierten Zuchtstätten ein Maximum an Eigenschaften mit auf den Weg gegeben, die eine solide Grundlage für eine gelungene Sozialisation im „Familienrudel“ bilden.
Maßnahmen und Strategien
Der Hovawart Club e.V. wendet eine Reihe von Maßnahmen an, um die oben genannten Zuchtziele zu erreichen. Diese setzen bei den zur Zuchtzulassung anstehenden Tieren und auch bei den bereits in der Zucht befindlichen Tieren an.
Oberste Priorität hat die Gesundheit der Zuchttiere. Tiere, die selbst oder in ihrer Ahnenreihe vererbbare Krankheiten aufweisen, wie zum Beispiel die Hüftgelenksdysplasie (HD) oder Lebershunt, werden nicht zur Zucht zugelassen. Ferner werden Tiere von der Zucht ausgeschlossen, die in Gelenken Knorpelabsplitterungen aufweisen/aufwiesen (Osteochondrose dissecans, OCD), oder eine fortschreitende Netzhautablösung (Progressive Retina-Atrophie, PRA) oder an Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) leiden. Dieser Katalog wird ständig aufgrund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen erweitert.
Aussehen (gemessen am Rassestandard) und inbesondere das Wesen der Tiere bilden weitere Zuchtzulassungskriterien. Kernstück jeder Hauptkörung (Zuchtzulassungsprüfung, ZTP) ist neben der Exterieurbeurteilung deshalb ein anspruchsvoller Wesenstest. Ferner müssen mindestens zwei sehr gute Schauergebnisse erzielt worden sein, um die Zuchtzulassung zu erhalten.
Kontrolle
Die Zuchtkontrolle wird durch die Zuchtleitung und die Zuchtwarte ausgeübt. Bevor ein Vereinsmitglied mit seiner (evtl. bereits zur Zucht zugelassenen) Hündin züchten kann, muß eine Abnahme der Zuchtstätte durch den zuständigen Zuchtwart erfolgt sein. Der Zuchtwart kontrolliert, ob überhaupt die räumlichen und organisatorischen Bedingungen für die Aufzucht eines Wurfes eingehalten werden können.
Erst nach erfolgter Abnahme der Zuchtstätte durch den Zuchtwart kann für die Zuchtstätte ein international gültiger Name (Zwingername) beantragt werden. Mit diesen Voraussetzungen kann ein Wurfvorhaben bei der Zuchtleitung angemeldet werden. Die Zuchtleitung berät die Züchter über die gewünschten Deckrüden oder schlägt den Züchtern (auf Anfrage) Deckrüden vor.
Nach erfolgter Auswahl wird der Deckakt vom Verein dokumentiert. Zuchtleitung und Dachverband (VDH) sind so stets über das Zuchtgeschehen im Bilde. Hat die Hündin ihren Wurf zur Welt gebracht, steht wieder ein Hausbesuch des zuständigen Zuchtwarts an. Er dokumentiert alle Einzelheiten über den Zustand und das Aussehen von Welpen und Mutterhündin. Jeder einzelne Welpe wird individuell im Wurfabnahme-Protokoll erfasst. Mindestens einmal wöchentlich stehen nun Züchter und Zuchtwart in telefonischem Kontakt. Ende der dritten und Ende der achten Woche kommt der Zuchtwart wieder persönlich zum Züchter und schreibt jeweils ausführliche Wurfabnahme-Protokolle. Beim letzten Besuch werden alle Welpen vom Zuchtwart gekennzeichnet (z.B. durch Tätowierung) bzw. eine schon vorhandene Kennzeichnung (durch Mikrochips vom Tierarzt) wird vom Zuchtwart kontrolliert und bestätigt.
So wird jeder Wurf lückenlos dokumentiert, und die Welpen werden vom Zeitpunkt vor der Zeugung bis zur Abgabe an die neuen Besitzer stets durch den Verein in ihr Leben begleitet.