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ZUCHT im HOVAWART-CLUB e.V.

Zuchtziel ist der Hovawart, wie er dem FCI-Standard Nr. 190 entspricht.
Durch optimale Förderung in den kontrollierten Zuchtstätten wird schon
den Welpen ein Maximum an Eigenschaften für eine gelungene Sozialisation
im „Familienrudel“ mit auf den Weg gegeben.
Hüftgelenksdysplasie (HD)
Lebershunt
Osteochondrose dissecans (OCD)
Progressive Retina-Atrophie (PRA)
Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose)

Dieser Katalog wird ständig aufgrund neuerer, wissenschaftlicher Untersuchungen erweitert.
Das äußere Erscheinungsbild des Hundes (gemessen am Rassestandard) bildet mit der Exterieurbeurteilung einen
weiteren Schwerpunkt, immerhin müssen zwei Schauergebnisse mit dem Mindesturteil „sehr gut” vorgelegt werden
können.

Kernstück jeder Zuchtzulassungsprüfung (ZTP) ist jedoch ein recht anspruchsvoller Wesenstest, und das hat auch
gute Gründe:
Der HOVAWART-CLUB e.V. legt immens großen Wert auf die Zucht eines Begleithundes, der familienfreundliche,
nervenstarke und körperlich robuste Veranlagungen hat.

Die Zuchtkontrolle wird durch Zuchtleitung und Zuchtwarte ausgeübt.
Bevor ein Züchter mit seiner - evtl. bereits zur Zucht zugelassenen - Hündin zum ersten Mal züchten darf, bekommt
er Besuch vom Zuchtwart. Der kontrolliert nämlich, ob die räumlichen und auch organisatorischen Bedingungen für
eine Welpenaufzucht eingehalten werden können.
Erst nach erfolgter Abnahme der Zuchtstätte wird ein Zwingername beantragt.
Mit diesen Voraussetzungen kann ein Wurfvorhaben bei der Zuchtleitung angemeldet werden, die in der Folge den
Züchter bei der Auswahl des Deckrüden und in allen anstehenden Fragen rund um die Zucht professionell berät.

Hat alles geklappt und die Hündin ihren Wurf zur Welt gebracht, steht wieder ein Hausbesuch des zuständigen
Zuchtwarts an. Alle Einzelheiten über Zustand und Aussehen von Welpen sowie Mutterhündin werden dokumentiert.
Für jeden Welpen wird ein Wurfabnahme-Protokoll verfasst. Dies wiederholt sich noch in der fünften und achten Woche.

Beim letzten Besuch kontrolliert der Zuchtwart noch einmal alle Welpen und eine evtl. schon vorhandene Kennzeichnung
- Mikrochip vom Tierarzt - .

Selbstverständlich sind Verein und jeweiliger Züchter stets und in allen Fragen Ansprechpartner für alle späteren
Welpenbesitzer - ein Hundeleben lang und oft noch darüber hinaus.






Um die oben genannten Zuchtziele zu erreichen, werden strenge Maßnahmen eingehalten.
Diese gelten für die zur Zuchtzulassung anstehenden Hunde ebenso wie für die bereits in der Zucht befindlichen.

Oberste Priorität hat die Gesundheit von Rüde und Hündin.
Hovawarte, die selbst oder in ihrer Ahnenreihe vererbbare Krankheiten aufweisen, werden nicht zur Zucht zugelassen.
Zu diesen Erbkrankheiten zählen:
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Hier können Sie den
FCI-Standard Nr. 190
herunterladen!